Zum Inhalt

Neue gesetzliche Grundlage

Befreiung der hist. Schiessen in der Schweiz, vor Installation von Kugelfang-Anlagen und Zielhangsanierungen

Kurz vor Ende 2019 hat der Ständerat eine neue gesetzliche Grundlage betr. der Installation von Kugelfanganlagen und Zielhangsanierungen bei hist. Schiessen in unserem Lande, verabschiedet. Eine für uns hist. Schützen bedeutungsvolle und erfreuliche Verfügung, welche viele org. Sektionen/Vereinigungen und Organisationen markant entlastet. 

Auch das eidg. Feldschiessen (im Felde) wird in diese Verfügung integriert.

In unserem föderalistischen Staate Schweiz, ist diese Gesetzgebung des Bundes, auf oberster Stufe angegliedert. Kantone und Gemeinden können ihrerseits zusätzliche Auflagen und Verfügungen erlassen. Dieser Möglichkeit muss weiterhin nachgelebt werden, obschon zu hoffen ist, dass in Zukunft unter diesen Voraussetzungen, keine zusätzlichen Forderungen mehr auf unterer Stufe, angeordnet werden.

Sollten wider Erwarten doch noch Auflagen und Verfügungen zu Zielhangsanierungen oder Installation von Kugelfang Systemen, seitens Gemeinden und Kantonen angeordnet werden, gilt es diese Sachverhalte in gegenseitigem Einvernehmen zu prüfen, anzupassen und zu bereinigen. Diese für uns wichtige Gesetzesgrundlage ist nun geschaffen und soll vollumfänglich zum Erhalt unserer hist. Schiesstraditionen beitragen.

Sollten sich trotzdem in der Umsetzung Probleme ergeben, sind wir jederzeit bereit, uns gemeinsam für eine vertretbare und nachhaltige Lösung einzusetzen. Zögern Sie daher nicht, den Ressortleiter in der VHSS, John R. Hüssy zu kontaktieren.

Wir sind zweifellos unserer Zielvorgabe, dass kein hist. Schiessen mehr verschwinden darf, einen markanten Schritt nähergekommen, freuen wir uns darüber!

John Hüssy
Logistik/Umweltbelange
Stadtschützen Zürich