

EU Präsidentin von der Leyen spricht Klartext
Mit der Feststellung, dass „…. das EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat; und dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend sind“, bestätigt sie vollumfänglich die Richtigkeit der Stellungnahme der Historischen Schützen Schweiz als Antwort des Schreibens vom 3. Februar 2020 von der Bundespräsidentin Sommaruga (siehe hierzu: www.schuetzen.ch/News/Stellungnahme der historischen Schützen zur Antwort der Bundespräsidentin)
Es sei daran erinnert, dass die letztjährige Abstimmung übers Waffenrecht die historischen Schützen einmal mehr lehrte, dass der/die Stimmbürger streckenweise nur im Ansatz, wenn überhaupt, über die wahren Konsequenzen der mit der EU abgeschlossenen und/oder verhandelten Verträge aufgeklärt wurde oder wird. Wenn die EU so mit dem angesehen höchsten deutschen Gericht umspringt, so kann man sich leicht ausmalen, wie sie mit dem angeblich unabhängigen ad hoc “Schiedsgericht” im InstA verfahren würde.
Frau Präsidentin sagt‘s im Klartext, souverän sei die EU, die Nationalstaaten sind untergeordnet.