Zum Inhalt

Freiheit ist nur in Grenzen erlebbar, denn …

Gastbeitragsserie «Souveränität»

Frei und unabhängig sein? Das ist, obwohl in den Grundrechten unserer Demokratien verankert, ein von vielen stark unterschätztes Privileg. Für Menschen ist Souveränität genauso zentral wie für Firmen, Organisationen oder Staaten. Es gilt sie zu erarbeiten, zu verteidigen und zu bestätigen. Immer wieder. «Denn frei ist nur, wer seine Freiheit auch gebraucht» – so steht es treffend in der Präambel der Bundesverfassung. Souveränität geht uns also alle an. In dieser Gastbeitragsserie von ausgewählten Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik machen wir sie deshalb zum Thema. Der Vorstand freut sich, diese Plattform zur Verfügung stellen zu können.

Wir wünschen Ihnen eine inspirierende Lektüre!

Freiheit ist nur in Grenzen erlebbar, denn …

Zurzeit wird in Brüssel wieder verhandelt. Auf der Agenda steht, nach einer längeren Pause, erneut das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU, der Europäischen Union. Zur Erinnerung: Vor über einem Dutzend Jahren war das Rahmenabkommen ein Vorschlag der Schweiz, um die Bilateralen ohne EU-Beitritt zu stärken, nichts mehr und nichts weniger. Damit man nachvollziehen kann, wieso es zu diesem Vorschlag der Schweiz gekommen ist, muss man u. a. zwei Dinge wissen.

Erstens, der bilaterale Weg entwickelte sich für die Schweiz zu einer absoluten Erfolgsgeschichte. economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, hat im Magazin «dossierpolitik», vom 29. September 2008, unter dem Titel «Bilaterale Abkommen mit der EU: eine Schweizer Erfolgsgeschichte» die Bilateralen wie folgt bewertet, Zitat: «Der bilaterale Weg der Schweiz mit der EU ist ein Erfolg. Sowohl konkrete Fakten wie auch Beispiele aus der Schweizer Wirtschaft zeigen dies.»

Zweitens, der Bundesrat hat bereits Jahre früher in der Abstimmungsbotschaft vom 21. Mai 2000 zum Geschäft «Bilaterale Abkommen 1 mit der EU» u. a. folgendes festgehalten: Mit einem Ja zu den bilateralen Abkommen bleiben wir in der weiteren Ausgestaltung unserer Beziehung zur EU absolut frei.

Doch nach über einem Jahrzehnt ist aus dem damaligen, schweizerischen Vorschlag, die Bilateralen ohne EU-Beitritt zu stärken, ein juristisches Regelwerk entstanden, das die damalige Aussage des Bunderats Lügen straft.

Wie konnte es soweit kommen!

Eine kritische Würdigung

Gerd Gigerenzer[1], Professor und Direktor des Harding-Zentrums für Risikokompetenz an der Universität Potsdam, ist ein Nachkriegskind und hat seine drei ersten Lebensjahre und später seine Ferien auf einem kleinen Bauernhof bei den Grosseltern verbracht. Er erinnert sich gerne daran, wie er dort auf dem Land in «unglaublicher Freiheit» gelebt hat. Das hat ihn geprägt und deshalb lässt sich verstehen, dass in seiner gesamten Karriere Freiheit für ihn zentral war. Freiheit gehört für ihn zu den selbstverständlichen Grundrechten eines Menschen. Als junger Professor der Psychologie arbeitete er in Bielefeld am Zentrum für interdisziplinäre Forschung. Die gemeinsame Forschung mit Gelehrten der Quantentheorie, Biologie, Soziologie, Ökonomie hat Gigerenzer bewusst gemacht, dass man für gute Lösungen über seine Fachgrenzen hinaus mit anderen zusammenarbeiten sollte, so dass man die jeweilige Geschichte hinter den Ideen und Konzepten verstehen kann. Er ist überzeugt davon, dass uns nur die Interdisziplinarität hilft, Denkfehler zu überwinden, der Intuition zu vertrauen und dadurch klügere Entscheide zu treffen. Gigerenzer trifft, wenn er die Welt betrachtet, eine Unterscheidung, die einfach klingt, aber nach ihm häufig übersehen wird. Er unterscheidet zwischen Risiko und Ungewissheit. Beim Risiko weiss man nicht, wie es herauskommt, aber man kennt die statistischen Wahrscheinlichkeiten. Ich weiss zum Beispiel nicht, welche Zahl ich würfle, aber ich weiss, dass es genau sechs Möglichkeiten gibt. Anders bei der Ungewissheit: Auch dort weiss man das Resultat nicht, doch dazu kommt noch, dass auch die Wahrscheinlichkeiten unbekannt sind. Für Gigerenzer bedeutet dies, dass bei Entscheiden in stabilen Gegebenheiten mit methodischem Vorgehen das Risiko kalkuliert und minimiert werden kann. Entscheide in instabilen, komplexen Situationen lassen sich nur schlecht mit methodischem Vorgehen begründen. In dieser Situation sind Vorhersagen auf Grund von Erfahrungen sehr oft genauso gut.

Risiko oder Ungewissheit?

Der heute vorliegende Vorschlag geht weit über seine ursprüngliche Absicht hinaus. Die Frage, die sich stellt, lautet: Gehen wir mit diesem Vertrag ein kalkulierbares Risiko ein oder ist es ein Weg ins Ungewisse? Anders formuliert: Sind die Gegebenheiten für diesen Vertrag stabil oder eher instabil und komplex?  Eine rhetorische Frage, denn wir erfahren tagtäglich, dass die Herausforderungen der heutigen Welt massiv komplexer geworden sind und Zukunftsprognosen daher immer von grossen Unsicherheiten begleitet werden. Auch die EU ist heute nicht mehr das, was sie zum Zeitpunkt des ersten Vertragsentwurfs war. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass zum ursprünglichen Vorschlag des Rahmenabkommens zahlreiche neue Themen dazu gekommen sind und der heute vorliegende Vorschlag folglich viel komplexer daherkommt. Nicht nachvollziehbar ist der Fakt, dass bei diesen Verhandlungen die EU das Heft in die Hand genommen hat. Denn nur so lässt sich erklären, warum von der damaligen bundesrätlichen Abstimmungsbotschaft «Mit einem Ja zu den bilateralen Abkommen bleiben wir in der weiteren Ausgestaltung unserer Beziehung zur EU absolut frei» punkto Souveränität und Selbstbestimmung faktisch nichts mehr übriggeblieben ist.

Und jetzt?

Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, gehört sie doch, geografisch gesehen, zu Europa. Nicht wenige bezeichnen die Schweiz sogar als das geografische Herz Europas. Das steht bei diesem Rahmenabkommen auch nicht zur Debatte. Das Rahmenabkommen soll nichts anderes als die Beziehungen der Schweiz zur EU neu regeln, mit dem Ziel, unsere Autonomie und somit auch das Selbstbestimmungsrecht in zentralen Punkten vertraglich festzuhalten.

Verträge, egal welcher Art, können nur dann bestehen, wenn sie zwischen den Partnern ausgehandelt werden. Die Geschichte lehrt uns immer wieder, dass Verträge nur dann über längere Zeit Bestand haben, wenn sich die Verhandlungspartner gleichwertig haben einbringen können. Das war, wie das heute vorliegende Ergebnis zeigt, offensichtlich nicht der Fall: Das Rahmenabkommen ist für die Schweiz zu einem substanziellen Problem geworden. Mit den nun wieder aufgenommenen Verhandlungen soll nun eine für die Schweiz akzeptable Lösung gesucht werden. Ich habe meine Zweifel, ob dies gelingen wird, denn nach Albert Einstein können Probleme niemals mit derselben Denkweise gelöst werden, durch die sie entstanden sind.

Da es sich bei diesem Rahmenabkommen um eine hoch komplexe Angelegenheit handelt, bedeutet das nach Gigerenzer, dass unsere Verhandlungsdelegation unbedingt interdisziplinar zusammengestellt werden sollte, so dass das Einbringen von breitem Erfahrungswissen im Lösungsprozess ermöglicht wird. Nur so können festgefahrene «Denkfehler» aufgedeckt und beseitigt werden.

Im Weiteren hat unsere Verhandlungsdelegation der EU unmissverständlich klarzumachen, dass über das ausgehandelte Rahmenabkommen unser Volk und nicht der Bundesrat entscheiden wird.

Und letztlich muss der Bundesrat seine Kommunikationsstrategie ändern. In den Medien hören wir leider allzu oft, dass sich der Bundesrat zu den laufenden Gesprächen bedeckt hält. Das Schweizer Volk sollte jedoch regelmässig über den Stand der Verhandlungen informiert werden. Nur das schafft das nötige Vertrauen! Immanuel KANT erläutert In seiner Schrift «Staatsphilosophie» die tran­szen­den­ta­le For­mel des öf­fent­li­chen Rechts, Zitat: «Al­le auf das Recht an­de­rer Men­schen be­zo­ge­ne Hand­lun­gen, de­ren Ma­xi­me sich nicht mit der Pu­bli­zi­tät ver­trägt, sind un­recht».

Übrigens, auch ich habe meine Vorschulzeit und später meine Ferien in schier grenzenloser Freiheit auf dem Bauernhof meiner Grosseltern verbringen dürfen und kann somit gut nachvollziehen, welche Bedeutung Freiheit für Gigerenzer hat. Auch mich hat dieses Erleben von Freiheit nachhaltig geprägt. Als «Kind» der 68er-Jahre ist für mich der Begriff Freiheit zu einem zentralen Thema in meinem Leben geworden und, wie viele andere dieser Generation auch, habe ich in meinen jungen Jahren die «grenzen-lose» Freiheit gesucht – aber sie nicht gefunden! Herausgefunden habe ich jedoch etwas anderes: Ich fühle mich immer dann frei, wenn ich mich sicher fühle. Die Erfahrung hat mich gelehrt: Freiheit ist nur in Grenzen erlebbar, denn Grenzen schaffen Sicherheit!

Beim Rahmenabkommen mit der EU geht es auch um Grenzen. Grenzen, die unser Handlungsfeld mit der EU bestimmen werden. Diese Grenzen dürfen nicht einseitig diktiert, sondern müssen ausgehandelt werden. Oberstes Ziel muss dabei sein: Die ausgehandelten Grenzen müssen uns diejenige Sicherheit bringen (Autonomie und Selbstbestimmung), die garantiert, dass wir, wie es der Bundesrat seinerzeit formuliert hat: «… in der weiteren Ausgestaltung unserer Beziehung zur EU absolut frei sind“. Sollte es uns nicht gelingen, diese Grenzen klar auszuhandeln, bewegen wir uns in unsichere Gefilde, in die Ungewissheit. Dann bleibt noch das Risiko. Selbstverständlich wird auch ein noch so gut ausgehandelter Vertrag gewisse Risiken bergen. Doch diese Risiken sind, im Gegensatz zur Ungewissheit, kalkulierbar.

Christian Vifian
Mitglied Stadtschützen Bern
Oberzibelgring 2019

www.contraco.swiss  / Inhaber

[1] Der Risikoforscher Gerd Gigerenzer, geb. 3. September 1947, st Direktor des Harding-Zentrums für Risikokompetenz an der Universität Potsdam. Davor war er Direktor des Zentrums «Adaptive Behavior and Cognition» am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung sowie am Max-Planck-Institut für Psychologische Forschung